Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG): Das BVG enthält die Minimalvorschriften für die Versicherung der Arbeitnehmenden in der Schweiz in der zweiten Säule. Die ABB in der Schweiz als sozial aufgeschlossene Arbeitgebende versichert ihre Mitarbeitenden über die obligatorische Vorsorge hinaus in einer sogenannten BVG-umhüllenden Pensionskasse.