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ABB Vorsorgeeinrichtungen
Vorsorge mit Weitblick​​​​​​​​​​​​​​
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Das Vorsorgesystem für das Alter, die Invalidität und den Tod wird in der Schweiz von verschiedenen Säulen getragen (Drei-Säulen-System). Jede dieser drei Säulen erfüllt klar umschriebene Aufgaben. Die drei Säulen ergänzen sich gegenseitig zu einem soliden und stabilen System:

Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der AHV/IV. Ziel der staatlichen
Vorsorge ist die Sicherung des Existenzbedarfs bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Erwerbsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person.
Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG). Ziel der beruflichen Vorsorge ist die angemessene Weiterführung der bisherigen Lebenshaltung durch die Ergänzung der staatlichen Leistungen der AHV/IV um die Leistungen der Pensionskasse.
Die dritte Säule ist die private Vorsorge (Selbstvorsorge). Die private Vorsorge stellt die weitergehenden Vorsorgebedürfnisse durch freiwillige Selbstvorsorge in steuerprivilegierter (gebundener Säule 3a) oder nicht steuerprivilegierter (ungebundener Säule 3b) Form sicher.
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG): Das BVG enthält die Minimalvorschriften für die Versicherung der Arbeitnehmenden in der Schweiz in der zweiten Säule. Die ABB in der Schweiz als sozial aufgeschlossene Arbeitgebende versichert ihre Mitarbeitenden über die obligatorische Vorsorge hinaus in einer sogenannten BVG-umhüllenden Pensionskasse.
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